Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demo im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung einzelner Auflagen gesorgt haben. Die Anklage treibt die Deformierung des Demonstrationsrechts auf die Spitze. Bei einer Verurteilung wäre jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko!
Wir wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen und durch das Auftreten von Polizeihundertschaften zu kriminalisieren.
Für selbstbestimmte Protestformen! Gegen die Anklage! Für das Demonstrationsrecht!
17.01.2012 Landgericht Karlsruhe, Saal 126, Hans-Thoma-Str. 7
8:30 Uhr Kundgebung
9:00 Uhr Prozess
Fortsetzungstermin: 18.01.2012, 9:00 Uhr
Alle Infos und Material: kampagne19mai.de