“Demo-Anmelder-Prozess” am 6. März am Landgericht Karlsruhe

Pres­semit­tei­lung zur Be­ru­fungs­ver­hand­lung im Karls­ruher „Demo-An­melder-Pro­zess“ (6.3.2012 8:30 Uhr am Land­ge­richt Karls­ruhe)

Land­ge­richt Karls­ruhe ver­han­delt über De­mons­tra­ti­ons­frei­heit
Kam­pagne 19. Mai ruft zu Kund­ge­bung auf

Am kom­menden Dienstag, 6.3.2012, muss sich der An­melder einer De­mons­tra­tion am 19. Mai 2007 in zweiter In­stanz vor dem Karls­ruher Land­ge­richt ver­ant­worten. Wäh­rend der De­mons­tra­tion gegen Raz­zien bei Geg­nern des G8-Gip­fels 2007 sollen ein­zelne Teil­nehmer gegen Auf­lagen ver­stoßen haben.
In dem Pro­zess wird die Frage ver­han­delt, ob der An­melder wegen diesen Vor­würfen be­straft werden kann. Ihm selbst wird kein Ver­gehen zur Last ge­legt.

In erster In­stanz hatte das Amts­ge­richt Karls­ruhe den An­ge­klagten im Juni 2008 zu einer Geld­strafe von 60 Ta­ges­sätzen ver­ur­teilt. Be­gründet wurde das Ur­teil mit einer ver­meint­li­chen Un­tä­tig­keit des An­ge­klagten. Seine Ver­tei­di­gung hatte Frei­spruch be­an­tragt, weil eine „stell­ver­tre­tende“ Ver­ur­tei­lung nicht zu­lässig ist und legte Be­ru­fung gegen das ers­tin­stanz­liche Ur­teil ein.

Der An­walt des An­ge­klagten Martin Hei­ming sieht in der Ver­ur­tei­lung nach dem frag­wür­digen Prinzip „Einer haftet für An­dere“ eine Ein­schrän­kung der De­mons­tra­ti­ons­frei­heit. Sollte sich das Ur­teil be­stä­tigen, wird es in Zu­kunft un­mög­lich sein, eine De­mons­tra­tion an­zu­melden und durch­zu­führen, ohne mit einer Straf­ver­fol­gung rechnen zu müssen.

Wegen der grund­sätz­li­chen Be­deu­tung des Ver­fah­rens für die Ver­samm­lungs­frei­heit wird das „Ko­mitee für Grund­rechte und De­mo­kratie“ durch per­sön­liche An­we­sen­heit von Elke Steven den Pro­zess be­gleiten.

Der Pro­zess vor dem Land­ge­richt ist auf zwei Pro­zess­tage an­ge­setzt. Für den ersten Ver­hand­lungstag am 6. März ruft die „Kam­pagne 19. Mai“ ab 8:30 Uhr unter dem Motto „De­mons­tra­tionen ge­hören den De­mons­tranten“ zu einer Kund­ge­bung vor dem Land­ge­richt auf. Der zweite Ver­hand­lungstag findet am
15. März, 9 Uhr statt.

Demo-An­melder-Pro­zess
Land­ge­richt Karls­ruhe
Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
6. März 2012, 8:30 Uhr

Wei­tere In­for­ma­tionen und Hin­ter­gründe zum Pro­zess:
http://www.kam­pa­gne19mai.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an un­sere Kon­takt­adresse kam­pa­gne19mai[ät]quer­funk.de


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