Christa ist auch weiterhin von Beugehaft bedroht!

Christa braucht wei­terhin jede Un­ter­stüt­zung, denn im Mo­ment gibt es nur eine Atem­pause, aber noch kein Au­fatmen!

Das Ober­lan­de­ge­richt Stutt­gart hat auf­grund der Pro­teste und des le­bens­be­droh­li­chen Ge­sund­heits­zu­stands von Christa die La­dung zum Beu­ge­haft­an­tritt vor­erst aus­ge­setzt bis der Bun­des­ge­richtshof über die Be­schwerde ent­schieden hat. Diese Ent­schei­dung steht noch aus. Bei einem Ge­fäng­nis­auf­ent­halt ist eine Fort­set­zung der le­bens­er­hal­tenden The­rapie nicht mehr mög­lich.

Tat­säch­lich können Blut­krebser­kran­kungen wie die von Christa nur in hoch spe­zia­li­sierten The­ra­pie­zen­tren be­han­delt werden, von denen es in ganz Deutsch­land nur ei­nige we­nige gibt. Kein Knast­kran­ken­haus weist auch nur an­nä­hernd den me­di­zi­ni­schen Stan­dard auf, der für die Be­hand­lung einer solch schweren Er­kran­kung drin­gend not­wendig ist.

Chri­stas Im­mun­system ist durch Be­strah­lung und Che­mo­the­rapie ex­trem ge­schwächt. Al­lein schon wegen der An­fäl­lig­keit für Kom­pli­ka­tionen in der The­rapie be­findet sich Christa in einem le­bens­be­droh­li­chen Zu­stand. Jede wei­tere Be­las­tung, wie die Ver­neh­mung im Kran­ken­haus und die Be­dro­hung mit Beu­ge­haft, ver­schlim­mert die Si­tua­tion.

Die end­gül­tige Ent­schei­dung über Chri­stas Be­schwerde gegen die Beu­ge­haft liegt jetzt beim Bun­des­ge­richtshof, der letzten In­stanz. Wann sie von dort kommen wird, wissen wir nicht.
Wenn der BGH po­sitiv über die Be­schwerde ent­scheidet, ist das Ver­fahren be­endet.

Wenn die Ent­schei­dung ne­gativ aus­fällt, geht das Ver­fahren zu­rück ans OLG Stutt­gart, das dann über Chri­stas “Haft­fä­hig­keit” ur­teilen wird. Und so wie das OLG in den ver­gan­genen Mo­naten seine “Für­sor­ge­pflicht” gegen die Zeugin Christa ge­hand­habt hat, müssen wir dann wieder auf alles ge­fasst sein.

Alle Infos: http://kei­ne­beu­ge­haft.blogs­port.de


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