Tatsächlich können Blutkrebserkrankungen wie die von Christa nur in hoch spezialisierten Therapiezentren behandelt werden, von denen es in ganz Deutschland nur einige wenige gibt. Kein Knastkrankenhaus weist auch nur annähernd den medizinischen Standard auf, der für die Behandlung einer solch schweren Erkrankung dringend notwendig ist.
Christas Immunsystem ist durch Bestrahlung und Chemotherapie extrem geschwächt. Allein schon wegen der Anfälligkeit für Komplikationen in der Therapie befindet sich Christa in einem lebensbedrohlichen Zustand. Jede weitere Belastung, wie die Vernehmung im Krankenhaus und die Bedrohung mit Beugehaft, verschlimmert die Situation.
Die endgültige Entscheidung über Christas Beschwerde gegen die Beugehaft liegt jetzt beim Bundesgerichtshof, der letzten Instanz. Wann sie von dort kommen wird, wissen wir nicht.
Wenn der BGH positiv über die Beschwerde entscheidet, ist das Verfahren beendet.
Wenn die Entscheidung negativ ausfällt, geht das Verfahren zurück ans OLG Stuttgart, das dann über Christas “Haftfähigkeit” urteilen wird. Und so wie das OLG in den vergangenen Monaten seine “Fürsorgepflicht” gegen die Zeugin Christa gehandhabt hat, müssen wir dann wieder auf alles gefasst sein.
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